AGB

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (AGB) für unsere Reinigungsleistungen und Verträge.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Sonderreinigungen, Baureinigungen) zwischen der feebee24 Gebäudereinigung (nachfolgend „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Serviceleistungen zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen. Abweichungen oder Zusatzwünsche bedürfen der vorherigen Absprache und ggf. einer Preisanpassung. Der Dienstleister stellt die erforderlichen Reinigungsmittel, Geräte und geschulten Arbeitskräfte bereit, sofern nichts Abweichendes schriftlich vertraglich vereinbart wurde.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Reinigungskräften ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumen und Objekten zu den vereinbarten Arbeitszeiten zu gewähren. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb der Reinigungsgeräte unentgeltlich in ausreichendem Maße zur Verfügung.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den im Reinigungsvertrag vereinbarten Preisen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Reklamationen und Gewährleistung

Mängelbehauptungen oder fehlerhaft ausgeführte Leistungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach der Durchführung der betreffenden Reinigung, schriftlich mitgeteilt werden, um eine zeitnahe Nachbesserung zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen.

§ 7 Haftung

Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch sein Reinigungspersonal nachweislich schuldhaft verursacht wurden, im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Mangelschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Dienstleister fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.